
Abrechnung und Kostenerstattung
Die Behandlung richtet sich an
- Privatversicherte und Beihilfeberechtigte:
Die Behandlungskosten werden ganz oder teilweise durch die private Krankenversicherung oder Beihilfestellen übernommen. Die Voraussetzungen und Abläufe der Kostenerstattung sind vor Aufnahme der Therapie an entsprechender Stelle zu klären
- Selbstzahlende
- Gesetzlich Versicherte