Therapeutische Leistungen und Angebote

Abrechnung und Kostenerstattung

Die Behandlung richtet sich an

- Privatversicherte und Beihilfeberechtigte:

Die Behandlungskosten werden ganz oder teilweise durch die private Krankenversicherung oder Beihilfestellen übernommen. Die Voraussetzungen und Abläufe der Kostenerstattung sind vor Aufnahme der Therapie an entsprechender Stelle zu klären

- Selbstzahlende

- Gesetzlich Versicherte 

 

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